Richtig informiert

Vertragliches

Kündigung

Kündigung durch Hauseigentümer

Die schriftliche Kündigung des Hausanschlusses ist jeweils unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist auf das Monatsende möglich. Die Liegenschaft wird nach einer Kündigung vom Kabelnetz getrennt.

Kündigung durch Liegenschaftsverwaltung / Mieter

Das Plombieren von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern ist mit schriftlichem Einverständnis des Eigentümers möglich, Kündigungsfrist ebenfalls 3 Monate, jeweils auf das Monatsende. Die Kosten fürs „Trennen“ der Liegenschaft vom Kabelnetz resp. Plombieren von Wohnungen gehen zu Lasten von Fernsehempfang Buechberg AG Tuggen. Das Wiederinstandstellen jedoch müssen wir dem Eigentümer in Rechnung stellen.

Bitte beachten!

Ein Wechsel des Anbieters muss gut überlegt sein. Entscheiden Sie nicht voreilig! Kontaktieren Sie uns, bevor Sie unterschreiben. Wir sind in jedem Fall konkurrenzfähig. Ein Vergleich vorher lohnt sich.

Kauf / Verkauf Liegenschaft

Sie verkaufen Ihre Liegenschaft? – Sie kaufen eine Liegenschaft?

Informieren Sie den neuen Eigentümer über den bestehenden Anschluss- und Durchleitungsvertrag; noch besser – übergeben Sie ihm die Unterlagen. Bei Handänderung wird der vorhandene Vertrag automatisch auf den neuen Eigentümer übertragen.

Wir freuen uns auf Ihren

Kontakt

Telefon

Tel  055 535 62 20
Fax  055 445 17 22
Mobile 079 691 70 14

Adresse

Fernsehempfang
Buechberg AG
Kessizopf 21
8856 Tuggen

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